Moderne Militärgeschichte (19./20. Jahrhundert)

Rechercheratgeber Militärgeschichte
Württembergische Armee, Grenadier-Regiment 123 Maschinengewehrkompanie. LABW, HStAS M 700/4 Nr. 81

Das Militärische nimmt in der Überlieferung des Landesarchivs Baden-Württemberg zum 19. und frühen 20. Jahrhundert einen breiten Raum ein. Neben Behörden und Formationen, die eigene Aktenbestände hinterlassen haben, existieren spezielle militärische Nachlässe und Sammlungen. Darüber hinaus finden sich auch in anderen Beständen zahlreiche Bezüge zum Themenkomplex Militär. Die moderne Militärüberlieferung des Landesarchivs setzt mit den Umbrüchen der Napoleonischen Ära nach der Auflösung des Alten Reiches ein. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wuchsen die Landesheere stark an. Es kam zu mehreren organisatorischen Reformen, ehe mit der Reichsgründung 1870/71 ein einheitliches militärisches System für das gesamte Deutsche Reich geschaffen wurde. Darin gingen die Badische und Württembergische Armee in zwei Großverbänden der Armee des Kaiserreichs auf, namentlich im XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps und im XIV. Armeekorps. Diese Struktur bestand bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918. Danach gingen die Zuständigkeiten für die Reichswehr (ab 1919), die Wehrmacht (ab 1935) und die Bundeswehr (ab 1955) vollständig auf das Reich beziehungsweise den Bund über. Folglich liegen im Landesarchiv vor allem Unterlagen zum Zeitraum von 1806 bzw. 1870 bis etwa 1920 vor. Für die daran anschließende Zeit der Weimarer Republik, des sogenannten Dritten Reiches und der Bundesrepublik Deutschland sind lediglich Aufzeichnungen aus Nachlässen und Sammlungen (z. B. Briefe, Fotografien und Tagebücher) im Landesarchiv überliefert. Davon abgesehen hatte die Landesverwaltung mit Reichswehr, Wehrmacht, alliierten Truppen und Bundeswehr zu verhandeln, was sich in den staatlichen Beständen niederschlagen konnte. Dieser Rechercheratgeber hilft Ihnen bei der allgemeinen militärgeschichtlichen Forschung sowie speziell bei der Suche nach der militärischen Biografie einer bestimmten Person.