Kurzer Einstieg in die Thematik

Euthanasie-Opfer (Patientenmordopfer) in Baden-Württemberg

Karteikarte aus dem Bestand der „Winnentaler Patientenblätter“ über den Klinikaufenthalt in der Klinik Winnental (Winnenden) von Hermann Schürle aus Calw mit dem für die „Aktion T4“ typischen Vermerk „Verlegt“ beim Datum des Austritts. Das Austrittsdatum entspricht dem Deportations- und Tötungsdatum von Winnenden in die Tötungsanstalt Grafeneck.
Karteikarte aus dem Bestand der „Winnentaler Patientenblätter“ über den Klinikaufenthalt in der Klinik Winnental (Winnenden) von Hermann Schürle aus Calw mit dem für die „Aktion T4“ typischen Vermerk „Verlegt“ beim Datum des Austritts. Das Austrittsdatum entspricht dem Deportations- und Tötungsdatum von Winnenden in die Tötungsanstalt Grafeneck, LABW, StAL F 235 III Bü 779 Nr. 20

In den Jahren 1940 bis 1945 wurden im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten insgesamt ca. 300.000 psychisch kranke und behinderte Menschen ermordet.

Zunächst geschah dies in den Jahren 1940 und 1941 zentralisiert in insgesamt sechs Tötungsanstalten (nach 1945 als „Aktion T4“ bezeichnet). Die Opfer wurden dazu aus staatlichen Heil- und Pflegeanstalten sowie aus Anstalten mit kirchlicher und privater Trägerschaft (künftig: Kliniken und Anstalten) in die Tötungsanstalten nach Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg oder Hadamar deportiert, nicht aber von ihrem ursprünglichen Wohnort.

Die erste Tötungsanstalt der „Aktion T4“ wurde im württembergischen Grafeneck auf der Schwäbischen Alb aufgebaut. Das Einzugsgebiet dieser Tötungsanstalt erstreckte sich auf die Kliniken und Anstalten in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Bayern und das Rheinland.

Nach der Schließung von Grafeneck im Dezember 1940 erfolgten bis zum Frühjahr 1941 Deportationen aus dem heutigen Baden-Württemberg in die Tötungsanstalt Hadamar (Hessen), die alle über die Heil- und Pflegeanstalten Wiesloch (Baden) und Weinsberg (Württemberg) als sogenannte Zwischenanstalten durchgeführt wurden.

Auch nach der Beendigung der „Aktion 4“ am 24. August 1941 ging das Morden weiter – nun allerdings nicht mehr zentral in Tötungsanstalten, sondern dezentral in den Kliniken und Anstalten selbst. Patientinnen und Patienten wurden nun durch überdosierte Medikamente, Vernachlässigung oder Hungerrationen getötet. An dieser zweiten Phase, der "dezentralen Euthanasie", waren Schwestern, Pfleger, Ärzte, Klinikleitungen, Gesundheitsfunktionäre sowie Mitarbeiter zentraler Staats- und Parteidienststellen beteiligt.