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Zitierregeln des Landesarchivs
1. Zitieren Sie die Archivsignatur
Mit der Archivsignatur wird jedes Archivale im Landesarchiv Baden-Württemberg eindeutig gekennzeichnet. Durch das Zitat der Archivsignatur geben Sie anderen Interessierten die Möglichkeit, die jeweiligen Unterlagen zu identifizieren und einzusehen.
Die Archivsignatur besteht aus dem Namen des Standorts innerhalb des Landesarchivs, in dem das Archivale aufbewahrt wird, und der Bestellsignatur des jeweiligen Archivales, z. B.:
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Wertheim G-Rep. 13a Lade XVII Nr. 19
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe 498-2 Nr. 12, Bild 1
Den Namen des Archivstandorts finden Sie auf jeder Seite des Online-Findmittelsystems, links oben. Die Bestellsignatur wird zu Beginn jeder Archivguteinheit aufgeführt.
2. Nennen Sie Autor, Schöpfer oder Urheber eines Werks
Es ist gute Praxis (unabhängig von urheberrechtlichen Bestimmungen), die Schöpferin oder den Schöpfer eines Werkes zu nennen. Das Landesarchiv gibt daher in seinen Findmitteln den Namen des Urhebers an, soweit dieser bekannt ist.
Bitte zitieren Sie den Urheber im Anschluss an die Archivsignatur, von dieser getrennt durch einen „Schrägstrich" in folgender Weise:
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg W 134 Nr. 506A / Fotograf: Willy Pragher
3. Verknüpfen Sie das Digitalisat durch einen Permalink
Der sogenannte Permalink sorgt dafür, dass die Verbindung zwischen dem Digitalisat und seinem Kontext als Teil eines Archivbestandes dauerhaft erhalten bleibt. Ein Digitalisat im Internet kann über den Permalink zum Online-Findmittelsystem des Landesarchivs zurückverfolgt werden. Sie finden den Permalink in dem entsprechenden Findbucheintrag.