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Der Landtag hat in seiner 127. Plenarsitzung am 16. Juli ein neues Archivgesetz für Baden-Württemberg beschlossen. Die Neufassung löst das bisher geltende Landesarchivgesetz von 1987 ab, das deutschlandweit erste Gesetz dieser Art. Sie schafft eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Arbeit des Landesarchivs, aber auch für die kommunalen Archive und Kreisarchive im Land.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte dazu in Stuttgart: „Archive sind unverzichtbare Stützpfeiler unserer Demokratie. Sie schützen uns vor Fake News, Alternativen Wahrheiten und Verschwörungsmythen, indem sie das dokumentieren und zugänglich machen, was tatsächlich und nachweisbar geschehen ist. Um ihre Rolle auch im digitalen Zeitalter effektiv zu erfüllen, müssen sie immer wieder an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Das haben wir mit dem neuen Archivgesetz für Baden-Württemberg getan. Ich bin froh, dass der Landtag diese wichtige Weichenstellung vorgenommen und dem Gesetz zugestimmt hat. Besonders freut mich, dass der Gesetzgeber auch die im Generallandesarchiv Karlsruhe ansässige Dokumentationsstelle Rechtsextremismus im Landesarchivgesetz verankert hat. Die Dokumentationsstelle trägt unmittelbar zum Schutz unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaats bei. Diese Aufgabe kann sie am besten erfüllen, wenn sie selbst Teil der rechtsstaatlichen Ordnung unseres Landes ist.“

Prof. Dr. Gerald Maier, Präsident des Landesarchivs, unterstrich: „Die Aufgaben von Archiven haben sich durch die digitale Transformation stark gewandelt. Das Archivgesetz trägt dieser Entwicklung Rechnung und schafft eine verlässliche Grundlage für die Zukunftsfähigkeit des Landesarchivs. Ich freue mich, dass das Profil des Landesarchivs als außeruniversitäre Forschungseinrichtung, als landeskundliches Kompetenzzentrum und als Ort der historisch-politischen Bildung nun auch gesetzlich festgeschrieben ist. Das ist Ansporn und Auftrag zugleich, unsere Dienstleistungen für Öffentlichkeit und Wissenschaft – vor allem im digitalen Bereich – weiter auszubauen. Hierbei sind wir darauf angewiesen, mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet zu werden.“

Die Neufassung des Gesetzes berücksichtigt, dass Verwaltungsunterlagen im digitalen Zeitalter zunehmend in elektronischer Form und nicht mehr in Papierform entstehen. Der Unterlagenbegriff wurde deshalb unter anderem um E-Mails, Datenbanken, Websites und Softwareprogramme erweitert. Die Übernahme und Archivierung von digitalen Daten ist im Landesarchiv bereits seit längerem gängige Praxis. Es werden in Zukunft noch deutlich mehr, wenn in der Landesverwaltung und Justiz die elektronische Akte (E-Akte) zum Standard geworden ist. Zu den großen Herausforderungen des Landesarchivs gehört deshalb die gleichzeitige Bewältigung sowohl der „analogen Welt“ als auch der „digitalen Welt“.

Welche Dokumente und Informationen als bewahrenswert – oder in der Fachsprache als „archivwürdig“ – gelten, ist im Landesarchivgesetz formuliert: Unterlagen von „bleibendem Wert“. Gemeint ist damit nicht nur der historische Wert, sondern auch politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Werte von besonderer Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel Unterlagen zur Coronakrise aus der Landesverwaltung in analoger und digitaler Form, die vom Landesarchiv übernommen und nachhaltig gesichert werden. Damit ermöglicht es Transparenz über staatliche Entscheidungen und schafft eine wichtige Informationsquelle für die Forschung und interessierte Öffentlichkeit.

Mit dem neuen Landesarchivgesetz wird zudem die Online-Bereitstellung von Archivunterlagen für Nutzerinnen und Nutzer auf eine eindeutige rechtliche Grundlage gestellt. Das Landesarchiv verfügt hierzu bereits über umfangreiche Rechercheangebote und stellt über 26 Millionen Digitalisate von Archivgut im Internet zur Verfügung. Es betreibt darüber hinaus das landeskundliche Informationssystem LEO-BW und liefert Archivdaten an Kulturportale wie die Deutsche Digitale Bibliothek und das Archivportal-D. Eine zentrale Aufgabe für die Zukunft liegt darin, Archivbestände digital und benutzerfreundlich zugänglich zu machen. Dabei wird der Einsatz von KI-Technologien eine wesentliche Rolle spielen, zum Beispiel bei der digitalen Bereitstellung von Volltextangeboten oder bei der Bilderkennung.