Staatsangehörigkeit

Gesuch der Franziska Ebert um Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, LABW, StAL F 188 Bü 1320
Gesuch der Franziska Ebert um Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, LABW, StAL F 188 Bü 1320

In der Bundesrepublik Deutschland kann man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt (Abstammungs- und Geburtsortprinzip) oder Einbürgerung erwerben. Bei der Einbürgerung müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Weitere Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie hier:

In diesem Rechercheratgeber erhalten Sie Hinweise für die Suche nach Unterlagen zu Einbürgerungsverfahren und zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.