Staatsangehörigkeit
In der Bundesrepublik Deutschland kann man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt (Abstammungs- und Geburtsortprinzip) oder Einbürgerung erwerben. Bei der Einbürgerung müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Weitere Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie hier:
In diesem Rechercheratgeber erhalten Sie Hinweise für die Suche nach Unterlagen zu Einbürgerungsverfahren und zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Welche Informationen benötigen Sie, um mit der Suche beginnen zu können?
Sie benötigen zu der gesuchten Person
- den Namen (oder Geburtsnamen),
- den Ort der Einbürgerung sowie
- ggf. das Jahr / den ungefähren Zeitraum der Einbürgerung
An welche Institutionen können Sie sich wenden?
Falls Sie einen Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit benötigen, sollten Sie sich zunächst an das Kreis- oder Stadtarchiv wenden, das für den Landkreis oder die Stadt zuständig ist.
Eine Auflistung der Kreis- und Stadtarchive in Baden-Württemberg finden Sie hier:
Nur ein geringer Teil der Anträge bedarf der Zustimmung des Regierungspräsidiums oder des Innenministeriums. In diesen Fällen empfiehlt es sich, auch die zuständige Abteilung des Landesarchivs schriftlich anzufragen:
- Innenministerium Baden-Württemberg: Hauptstaatsarchiv Stuttgart,
- Regierungspräsidium Stuttgart: Staatsarchiv Ludwigsburg,
- Regierungspräsidium Karlsruhe: Generallandesarchiv Karlsruhe,
- Regierungspräsidium Freiburg: Staatsarchiv Freiburg,
- Regierungspräsidium Tübingen: Staatsarchiv Sigmaringen.
Nennen Sie bei Ihrer Anfrage alle Ihnen bekannten Informationen, wie z.B. das Aktenzeichen aus dem Antragsverfahren bei dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung.
Staatsangehörigkeitsnachweise von NS-Verfolgten
Für Staatsangehörigkeitsnachweise von NS-Verfolgten (Menschen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen zwangsweise entzogen wurde, insbesondere Juden) sind die Wiedergutmachungsakten in den Sprengelarchiven eine entscheidende Quelle.