- Recherche
- Rechtsgrundlagen + Nutzungsbedingungen
- Auf einen Blick
Nutzungsbedingungen auf einen Blick
Nutzungsbedingungen Homepage
Eine Weiterverwendung der Inhalte der Homepage des Landesarchivs https://www.landesarchiv-bw.de bedarf stets einer Genehmigung (siehe Impressum).
Nutzungsbedingungen Online-Katalog
Die Nutzung des im Landesarchiv verwahrten Archivguts durch Einsichtnahme über das Online-Findmittelsystem des Landesarchivs in der bereitgestellten Form ist gebührenfrei. Für die Weiterverwertung und die Weitergabe sind zu beachten:
Archivische Auflagen
Aufgrund gesetzlichem Auftrags haben alle Nutzenden folgendes zu beachten:
- Archivsignatur oder den Permalink zitieren, so dass auch andere das Archivgut wiederfinden. Hinweise und Beispiele zum Zitieren finden Sie hier: Zitierregeln des Landesarchivs
- Ein Belegexemplar von Büchern oder anderen Medienwerken, die Sie unter wesentlicher Verwendung unseres Archivmaterials erstellt haben, gemäß § 6 Abs. 7 Landesarchivgesetz abgeben.
Rechtliche Bestimmungen
Im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutzrecht und sonstige Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte ist zu beachten:
- Digitalisate von Archivgut im Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg unterliegen teils noch urheberrechtlichem Schutz, teils sind sie gemeinfrei. Soweit sie vom Urheberrecht geschützt sind, verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Creative Commons Lizenz CC-BY ein. Digitalisate, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, können genehmigungsfrei benutzt werden.
- Die Nutzenden sind stets verpflichtet, bei der Weiterverwendung das Datenschutzrecht, das Urheberrecht sowie Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Insbesondere sind die Urhebernamen zu nennen.
- Die Erschließungsmetadaten des Landesarchivs im Online-Findmittelsystem sind unter Creative Commons Lizenz CC-0 gestellt und können kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden (z.B. in Druckwerken, im Internet, auf Wikipedia, privat, anderweitig).
Nutzungsbedingungen Aufträge online und postalisch
- Die Bestellung von Reproduktionen ist gebührenpflichtig (Nummer 2 ff. Gebührenverzeichnis).
- Gebühren für die Wiedergabe von Archivgut nach Nummern 10 und 12 des Gebührenverzeichnisses werden regelmäßig bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ermäßigt (vgl. LArchGebO).
- Reprografie-Auftrag (oder per Online-Formular
)
- Antrag auf Wiedergabegenehmigung
Archivische Auflagen
Aufgrund gesetzlichem Auftrags haben alle Nutzenden folgendes zu beachten:
- Archivsignatur oder den Permalink zitieren, so dass auch andere das Archivgut wiederfinden. Hinweise und Beispiele zum Zitieren finden Sie hier: Zitierregeln des Landesarchivs
- Ein Belegexemplar von Büchern oder anderen Medienwerken, die Sie unter wesentlicher Verwendung unseres Archivmaterials erstellt haben, gemäß § 6 Abs. 7 Landesarchivgesetz abgeben.
Rechtliche Bestimmungen
Die Nutzenden sind stets verpflichtet, bei der Weiterverwendung das Datenschutzrecht, das Urheberrecht sowie Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Insbesondere sind die Urhebernamen zu nennen.
Nutzungsbedingungen Lesesaal
- Die Nutzung des im Landesarchiv verwahrten Archivguts durch Einsichtnahme in den Lesesälen des Landesarchivs ist gebührenfrei.
- Reproduktionen in Selbstbedienung mit eigenen Geräten sind gebührenfrei, vgl. § 8 Lesesaalordnung.
- Die Bestellung von Reproduktionen ist gebührenpflichtig (Nr. 2 ff. Gebührenverzeichnis).
- Schriftgut, das jünger als 110 Jahre ist, kann Schutzfristen unterliegen, die für eine Nutzung verkürzt werden müssen.
- Reprografie-Auftrag (oder per Online-Formular
)
- Antrag auf Wiedergabegenehmigung
- Antrag auf Verkürzung von Sperr-/Schutzfristen
Archivische Auflagen
Aufgrund gesetzlichem Auftrags haben alle Nutzenden folgendes zu beachten:
- Archivsignatur oder den Permalink zitieren, so dass auch andere das Archivgut wiederfinden. Hinweise und Beispiele zum Zitieren finden Sie hier: Zitierregeln des Landesarchivs
- Ein Belegexemplar von Büchern oder anderen Medienwerken, die Sie unter wesentlicher Verwendung unseres Archivmaterials erstellt haben, gemäß § 6 Abs. 7 Landesarchivgesetz abgeben.
Rechtliche Bestimmungen
Die Nutzenden sind stets verpflichtet, bei der Weiterverwendung das Datenschutzrecht, das Urheberrecht sowie Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Insbesondere sind die Urhebernamen zu nennen.
Gebühren
- Reproduktionen in Selbstbedienung mit eigenen Geräten sind gebührenfrei, vgl. § 8 Lesesaalordnung.
- Der Online-Katalog (s.o.) ist gebührenfrei.
- Gebühren für die Wiedergabe von Archivgut in Online-Medien und Druckwerken werden auf Antrag regelmäßig ermäßigt oder erlassen, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
- Die Landesarchivgebührenordnung führt alle Leistungen auf, die mit Gebühren belegt sind.